|
Startseite | Religion | Sprachwissenschaft | Logische Wissenschaft | Geschichte | Humanwissenschaft | Naturwissenschaft | Kulturwissenschaft | Kulturschöpfungen Quellen | Bibelwissenschaft | Systematische Theologie | Religionswissenschaft | Praxis |
||||
|
Heinrich Tischner Fehlheimer Straße 63 64625 Bensheim |
Frieden in der BibelAltes TestamentDas Fünfte Gebotveröffentlicht in der Mitarbeiterzeitschrift
der Evangelischen Jugend im Dekanat Reinheim |
Email:
|
||
|
|
Töten oder morden?Das 5. Gebot in seiner Urfassung verbietet nicht das Töten überhaupt, sondern das eigenmächtige illegale Töten von Menschen:
Das hbr Wort רצח (ráṣôḥ) kommt vor allem in Gesetzestexten wie 4. Mose 35 oder 5. Mose 19 vor und verbietet das, was der heutige Gesetzgeber Mord oder Totschlag nennt. Das übliche hbr. Wort für töten, הרג (hárôg) dagegen ist umfassender; es kann bezeichnen:
Man kann also das 5. Gebot so auslegen, dass damit nicht das Töten überhaupt (= הרנ hárôg), sondern Mord und Totschlag (רצח ráṣôḥ) verboten sind. Das Töten im Krieg wird dagegen z.B. 5. Mose 20, die Todesstrafe z.B. 2. Mose 21,12 nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Was hat Gott gemeint?Tun wir aber damit dem eigentlichen Willen Gottes Genüge? Denn ein Gebot kann und darf man nicht nur nach der Methode der historisch-kritischen Auslegung erklären, die nur danach fragt: Was war ursprünglich damit gemeint? Gebote müssen nach den Regeln der Jurisprudenz ausgelegt werden, die nicht nur nach der ursprünglichen Bedeutung fragt, sondern danach, wie der entsprechende Paragraph anzuwenden ist. Der Gesetzgeber kann unmöglich alle Sonderfälle, die im Laufe der Zeit eintreten können, berücksichtigen; er muss daher sein Gesetz so allgemein wie möglich formulieren, und es bleibt dann Aufgabe der späteren Generationen, dieses Gesetz auszulegen und auf spätere Situationen anzuwenden. So haben die jüdischen Gesetzeslehrer ihre Tätigkeit verstanden, wenn sie z.B. beim 3. Gebot erläuterten, was unter "Arbeit" zu verstehen sei, und dabei 39 Tätigkeiten benannten. Jesus gibt Petrus und seinen Jüngern in Matth. 17,19 dasselbe Recht:
Binden und Lösen bezieht sich nicht auf die Sündenvergebung, wie es Matth 18,18 nahelegt, sondern auf die Gesetzesauslegung und den Erlass neuer Bestimmungen. Dies zeigt eine kleine grammatische Feinheit: "alles, was" ist Neutrum! Jesus sagt nicht "Jeden, den ihr ..." Die Kirche darf und muss das Gebot erweitern.Die Kirche hat also wie die jüdischen Gelehrten das Recht und die Pflicht das Gesetz und die Gebote auszulegen und die Bestimmungen zu verschärfen (binden) oder zu mildern (lösen). Sie ist also auch befugt zu sagen: Das 5. Gebot bezieht sich auch auf das Töten im Krieg; es verbietet damit den Krieg. Die Entscheidung ist bereits gefallen in der offiziellen Lutherübersetzung:
Dadurch, dass Luther dieses allgemeine und nicht das spezielle Wort "morden" gewählt hat, hat er uns Anlass gegeben, darüber nachzudenken, ob nicht auch das Töten im Krieg mit gemeint sein könne. Von daher ist es bedauerlich, dass moderne Übersetzungen wie die Einheitsübersetzung in falscher Historisierung schreiben "nicht morden." |
|||
|
|
|
|
Datum: 1981 / 2005 Aktuell: 14.07.2006 |
|