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Heinrich Tischner Fehlheimer Straße 63 64625 Bensheim |
EtymologieGerechtigkeitdt. 'Verhalten oder Zustand, dem Recht entsprechend' |
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I. HebräerDas Hebräische kennt zwei verschiedene Ausdrücke für 'Gerechtigkeit': משפט mipaṭ und צדקה ṣɘdáqâ. 1. משפט
משפט
Mipaṭ
'Gericht' ist abgeleitet vom Verb שפט
ápôṭ
'Recht sprechen', weniger im Sinne einer Entscheidung
gegen die Bösen ('verurteilen'), sondern zu Gunsten der Guten ('zum Recht
verhelfen'). Das hängt mit der früher allgemeinen Gerichtspraxis zusammen:
Der Geschädigte musste Privatklage erheben und den Richter bitten, sein
Recht wiederherzustellen. 2. צדקה
צדקה
Ṣɘdáqâ
dagegen ist, wenn man aktiv gerecht handelt und darum passiv als gerecht
angesehen wird. Dem Gerechten kann man nichts vorwerfen. Er muss vor
Gericht frei gesprochen, gerechtfertigt werden. Ja selbst Gott, der
oberste Richter, lässt sich danach beurteilen, ob er gerecht ist: Psalm 51
bekennt der Beter: "Jawohl, ich habe gesündigt, daher steht Gott rein da,
wenn er mich verurteilt." Man kann also Gott nichts vorwerfen, wenn er den
Sünder verdammt. Es ist keine Willkür, sondern er handelt gerecht. II. GriechenIn der Götterlehre
Hesiods ist Δίκη
Dikē 'das Recht' eine Göttin. Dahinter
steht die Auffassung, dass Recht unabhängig von unserem menschlichen
Urteil und Handeln ist, nicht nur das, was ein Gesetzgeber verordnet und
ein Richter für Recht erkannt hat. III. Römer1. Göttliches und menschliches RechtDie Römer unterschieden
zwischen göttlichem (fās) und menschlichem Recht (iūs). Das
göttliche Recht äußert sich mehr im allgemeinen Rechtsempfinden ("es
gehört sich so"), während das menschliche Recht in Gesetzen niedergelegt
und Gegenstand des Gerichtswesens ist. 2. RechtDas lateinische
iūs bezeichnet nicht nur die allgemeinen Normen, die in den Gesetzen
verankert sind, sondern auch die Rechtsstellung, die ein Einzelner oder
eine Gruppe hat, etwa die Vorteile, die sich aus dem Bürgerrecht ergeben;
den Anspruch, den jemand erheben kann (z.B. auf sein Eigentum) und die
Befugnisse, die sich aus einer Rechtsstellung ergeben. 3. UnrechtDas Gegenteil von iūs ist iniūria 'Unrecht, widerrechtliche Handlung, Gewalt, Beleidigung'. Hier liegt der Ton darauf, dass jemand seine Interessen nicht mit gesetzmäßigen Mitteln durchsetzt (etwa durch einen Prozess oder durch Beschränkung auf das zugelassene Strafmaß), sondern eigenmächtig dadurch, dass er sich in seinen Mitteln vergreift und Schaden anrichtet. Ähnlich bezeichnet inīquitās 'Ungleichheit' die 'übertriebene Forderung, übertriebene Härte'. Dazu iniūstus und inīquus 'ungerecht, übertrieben streng'. In ihrem Gegenteil kommen sich also die beiden Begriffe ziemlich nahe. IV. Germanisch1. RechtUnser Nomen Recht ist das substantivierte Adjektiv recht. Dieses lässt sich am besten verstehen, wenn wir es mit seiner lateinischen Entsprechung rēctus vergleichen, Partizip Passiv zu rĕgĕre 'gerade machen, lenken, regieren'. Rēctus und recht hat also die Grundbedeutung 'gerade gerichtet (nicht mehr krumm), richtig, gut'. Dazu gehört also auch die Wortgruppe richten '(technisch) gerade machen, in die Reihe bringen, zubereiten' und richtig 'in Ordnung'. Richten hatte früher auch die Bedeutung von 'lenken, herrschen'; der Richter war der 'Lenker, Herrscher' und hatte damit kraft seines Amtes auch juristische Urteile zu fällen. Recht 'was richtig ist' hat damit die Bedeutung von lat. iūs bekommen und wurde in seiner Bedeutung wohl stark vom römischen Recht beeinflusst, das zu Beginn der Neuzeit in Deutschland eingeführt wurde. Ursprüngliche Bedeutung von gerecht
Gerecht hatte
lange Zeit nicht nur '(sachlich) richtig, (juristisch) rechtmäßig'
bedeutet, sondern auch '(technisch) gerade ausgerichtet'. Ein
gerechter
Baum war gerade gewachsen, ein
gerechter
Weg hatte keine
Kurven. Dann auch übertragen: Ein
gerechter
Schuh passte ohne zu
drücken. Noch heute versuchen wir, jemand
gerecht
zu werden, d.h.
uns ihm gegenüber richtig zu verhalten. Bei alledem lassen sich ursprünglich germanische Gedanken von den römischen und biblischen kaum trennen, weil das Deutsche da sehr stark von juristischen und theologischen Diskussionen geprägt ist. 2. Ehre und Neida. EhreDem germanischen Gerechtigkeitsgefühl kommen wir vielleicht näher mit dem Wort Ehre. Nicht nur durch Beleidigung, sondern auch durch Diebstahl oder Mord wurde die Ehre eines Menschen oder einer Familie verletzt und forderte Rache. Die Bestrafung des Täters durch den Geschädigten stellte die verletzte Ehre wieder her. Der Ehre entspricht also im heutigen Denken der Rechtsanspruch, den jemand hat und den er vor Gericht gelten machen kann. Wer seiner Ehre entsprechend handelt und Recht tut, also 'gerecht' ist, nennen wir im heutigen Sprachgebrauch ehrlich oder ehrenhaft, wer dagegen Unrecht tut, ist ehrlos. b. NeidEhrloses Handeln nannte man Neid. Das Wort bezeichnet heute die Missgunst, die dem anderen nicht gönnt, was er hat; oder versucht, ihm sein Eigentum wegzunehmen. Ursprünglich war damit ein feindseliges Handeln gemeint, das in tätlichen Angriffen oder Beleidigungen bestehen konnte. Bei den Nordleuten nannte man einen ehrlosen Menschen níðingr. |
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Datum: 1998 / 2005 Aktuell: |
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