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Heinrich Tischner Fehlheimer Straße 63 64625 Bensheim |
Hohe ZeitSprachecke in den Echo-Zeitungen |
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1819 trauerte in Georgenhausen der Schulmeister Johannes Stelz um seine "Eheliebste". Im Normalfall heißt es, es sei jemands "eheliche Hausfrau" gestorben. Die Geschichte des Lehrers ist bekannt: Es war wirklich eine sehr romantische Liebesheirat, abenteuerlich zustande gekommen und unter schwierigsten Bedingungen bewährt. Die zweite Ehe dagegen war eine Vernunftheirat, die man dem Witwer empfohlen hatte. Die Ehe ist von Alters her kein Liebes-, sondern ein Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft hält ein Paket von Rechten und Pflichten bereit für Menschen, die Tisch und Bett miteinander teilen. Damit diese Regelungen in Kraft treten können, muss das Verhältnis rechtlich anerkannt und aktenkundig werden. Dies ist der Sinn der Eheschließung. Diese rechtliche Seite kommt in dem alten deutschen Wort Ehe zum Ausdruck. Das zugrunde liegende althochdeutsche êwa bedeutete 'Gesetz, Vertrag, Testament, Bund', wohl verwandt mit ewig im Sinne einer 'immer währenden Regelung'. Damals unterschied man zwischen legitimer, "ehelicher" Gattin (althochdeutsch quena, hîwa) und rechtlich nicht abgesicherter Lebensgefährtin (kebisa). Das legitime Verhältnis nannte man nicht êwa, sondern hîwî, die Eheschließung wie heute hîrât, Heirat. Der zweite Teil dieses Wortes bedeutet nicht nur 'Rat, Empfehlung', sondern auch 'lebensnotwendige Mittel' (Vorrat, Hausrat, Gerät). Hîwî ist verwandt mit lateinisch civis 'Bürger', bedeutet also 'Hausgemeinschaft'. Dazu mit Ablaut und anderer Anfügung Heim. Nach westeuropäischem Verständnis begründete nicht die Verwandtschaft (der "Stamm"), sondern die gemeinsame Wohnung (deutsch Heim) oder der Wohnort (lateinisch civitas 'Bürgergemeinde') ein Rechtsverhältnis. Zu den Hausgenossen (lateinisch familia, althochdeutsch hîwun) gehörte nicht nur die Blutsverwandten, sondern auch das Personal. Auch die Wörter Vermählung, Gemahl, Gemahlin erinnern daran, dass die Ehe in erster Linie ein Rechtsverhältnis ist: Althochdeutsch mahal bedeutete 'Gerichtsversammlung, Vertrag', gi-mahalo, -a ursprünglich wohl 'Vertragspartner', später 'Ehepartner'. Die Eheleute nennt man Gatten, zu althochdeutsch ge-gat 'passend, zusammengehörig'. Dazu das Dialektwort gadding 'passend'. Die Feier anlässlich einer Eheschließung nennen wir heute Hochzeit; das Wort hatte ursprünglich allgemein 'hohe Zeit, Party' bedeutet. Das alte Wort war Brautlauf(t) 'Lauf der Braut in die gemeinsame Wohnung'. Noch vor ein paar Jahrzehnten ist man ja erst zusammengezogen, wenn man einen gemeinsamen Hausstand gegründet und geheiratet hatte. Braut hatte ursprünglich die weitere Bedeutung 'junge Frau', auch 'Schwiegertochter'. Der Bräutigam ist der 'Mann' (althochdeutsch gomo) der Braut'. |
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Einwand einer Leserin: Brautlauf siehe Bächtold-Stäubli, Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, II,S. 1653-5
Die Braut läuft
nicht in die gemeinsame Wohnung, sondern von ihr weg! Ein Brauch, von
lustigem Einfangen gefolgt, der zu Bächtolds Zeiten noch in vielen Gegenden
Deutschlands geübt wurde. Meine Antwort: Kluges Erklärung kam mir schon merkwürdig vor, weil laufen ja ursprünglich nicht 'gehen', sondern 'rennen, springen' bedeutet. Eigentlich sollte man Brautgang oder Brautfahrt erwarten. Grimm, "Deutsche Rechtsaltertümer" 1,600 nennt keine Quelle, in der ein alter Wettlauf um die Braut genannt wird (wie es im Wörterbuch heißt), das ist also nur eine Vermutung. Ich weiß also nicht, ob man aus dem Brautfangen oder Brautentführen auf altgermanische Bräuche schließen kann, wie es das "Handbuch des Deutschen Aberglaubens" tut. Damals, in den 30er-Jahren hat man unbefangen volkstümliche Bräuche auf die heidnischen Germanen zurückgeführt, heute will man alles keltisch haben. Die modernen Brauchtumsforscher sind sehr vorsichtig geworden. Immerhin: Brautlauf gab es schon im Althochdeutschen, Altenglischen und Altnordischen. Das Wort ist also über 1200 Jahre alt. Das Altenglische hat für 'Hochzeit' zwei Wörter: 1. brýdlác 'Trauzeremonie', eigentlich 'Brautspiel', zu lácan 'hüpfen, Musik machen, spielen' 2. brýdhlóp 'Hochzeitsfeier, Brautlauf'. Hlóp ist nicht altenglisch, sondern altsächsisch. Das altenglische Wort lautet hlíep, hlýp 'plötzliche Bewegung, Sprung, Satz', abgeleiten von hléapan 'laufen, springen, tanzen'. Die Angelsachsen haben dieses Wort also von den Niedersachsen übernommen. Echt englisch ist brýdlác. Die beiden Wörter könnte man mit Brauthopser übersetzen. Gemeint ist also der Brauttanz oder Hochzeitstanz. Die Unterscheidung zwischen 'Trauzeremonie' und 'Hochzeitsfeier' kommt daher, dass die Angelsachsen ja zwei Wörter hatten. |
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Begriffe: Familie | Verwandtschaftsbezeichnungen |
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Datum: 06.03.2006 Aktuell: 08.12.2011 |
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