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Heinrich Tischner

Fehlheimer Straße 63

64625 Bensheim

Ergänzungen zur Sprachecke vom 02.03.2010

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Ich hatte versuchsweise ein Wort verunlichen gebildet, das scheinbar nur aus Bausteinen, ohne sinntragendes Element besteht. Wo dieses fehlt, muss eine der Silben in der Mitte die Bedeutung angeben. Das wäre un als Zeichen der Verneinung: unartig 'nicht artig'. -lich kennzeichnet eine Eigenschaft (wirklich), ver…lichen 'diese Eigenschaft verursachen' (verwirklichen 'wirklich machen'). Unlich könnte also 'negativ' bedeuten, verunlichen 'verneinen, ins Gegenteil verwandeln'. Im Englischen gibt's unlich tatsächlich in der Lautform unlike 'ungleich'. Verunlichen wäre dann 'to make unlike, ungleich machen'.

Tatsächlich nur aus Bausteinen zusammengesetzt ist Ungetüm 'etwas außergewöhnlich Großes, Massiges'. Voraus gehen mundartliche Formen wie bairisch untüem 'ungewöhnlich auffallend, sehr' und das einfache tum 'sehr 'viel'.[1] Un- ist hier keine Verneinung, sondern Verstärkung wie in Unwetter 'Wetter, und was für eins!', Untier 'eine richtige Bestie'. Ge- drückt aus, dass ein Ungetüm etwas zwar Großes, aber nicht Unendliches ist: ein riesiges Tier, ein großer Gegenstand.
Auch -tum ist ein "versklavtes Wort". Im Mittelhochdeutschen war tuom noch frei und bedeutete 'Herrschaft' (Fürstentum), 'typischer Zustand' (Christentum). Wir könnten also Ungetüm umschreiben als einen 'übers Normale hinausgehenden, aber nicht maßlosen Zustand' oder etwas, das sich in diesem Zustand befindet. Das althochdeutsche tuom hatte noch die ursprüngliche Bedeutung 'Urteil, Gericht, Recht' (verwandt mit russisch duma 'Parlament').


 

[1] Schmeller, bayerisches Wörterbuch 1,444, Grimm, Deutsches Wörterbuch 24,895

 

   

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Echo Online

 

Datum: 09.03.2010

Aktuell: 02.03.2010