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Heinrich Tischner Fehlheimer Straße 63 64625 Bensheim |
Sprachecke in den Echo-ZeitungenFragen und AntwortenGegenteil von obig |
Email:
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Frage: Gerade schreibe ich einen förmlichen Brief, bei dem mir zum wiederholten Male eine Frage kommt. Man formuliert gelegentlich statt "…im Text oben…" wahlweise auch "…in obigem Text….". Da müsste es doch auch zu unten ein entsprechendes Wort geben …untig… |
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Meine Antwort: Die richtige Antwort ist wohl, dass Schreiber und Leser wissen, was oben steht, aber nicht, was unten stehen wird. Trotzdem gibt es ja Formulierungen wie "ich der Unterzeichnete" (altertümliches Beamtendeutsch) und "Folgendes", "im Folgenden", "siehe unten". Tatsächlich stammt ja obig ebenfalls aus dem Beamtendeutsch. Früher schrieb man auch obgenannt und gemeldt, im Bestreben, die verklausulierten Formulierungen nicht noch komplizierter zu machen, sondern abzukürzen. Obig, obgenannt, obliegen, Obmann enthalten eine uralte Präposition ob, die sich zu oben, ober verhält wie West zu Westen und Wester…. Unter ist aber nicht abgeleitet von unt, sondern von in mit der Anfügung -dher = lateinisch infra 'unter' bzw. -ter = lateinisch inter 'zwischen' (der größte unter uns = in unsrer Mitte, nicht unter unsren Füßen). Das ist der grammatische Grund, warum es kein untig geben kann. Innig ist etwas Anderes. |
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Datum: 2008 Aktuell: 24.12.2009 |
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