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Heinrich Tischner Fehlheimer Straße 63 64625 Bensheim |
Kein Staat mit der StaatSprachecke in den Echo-Zeitungen |
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Mit einem bankrotten Gemeinwesen ist kein Staat mehr zu machen, weder in der Kommune noch auf höherer Ebene. Dann müssen Stellen gestrichen werden, die Beschäftigten warten vergeblich auf ihre Vergütung, nichts funktioniert mehr, der Betrieb rostet ein - außer, wo er "geschmiert" wird. "Mit etwas Staat machen" bedeutet 'einen standesgemäßen Aufwand treiben'. Im älteren Deutschen war Staat[1] auch 'Kontostand, Etat'. Wer Geld hatte, konnte sich was leisten und das auch zeigen. Das ist heute nicht anders. Damals aber lag das nicht nur an Glück und Geschick, sondern die Menschen waren in Stände eingeteilt (ähnlich wie die indischen Kasten)[2] und man sollte "standesgemäß" leben, nach dem Lebensstandard seines Standes und nicht den Umständen und dem Kassenstand entsprechend. Standesgemäß war um 1300 für den Bauern ein grauer oder blauer Wollrock[3] und wenig Aufwand bei Festen. Vom Adel erwartete man Prachtentfaltung, sie mussten zeigen, wer sie waren und was sie sich leisten konnten. Zu den Repräsentationspflichten gehörte auch ein großer, prächtiger Hofstaat, möglichst viel Personal, mit dem man sich sehen lassen konnte. So bekam um 1500 in Frankreich état 'Staat' die Bedeutung 'alles, was einem Fürsten untersteht', nicht nur der Hofstaat, sondern auch Land und Leute, also ungefähr das, was wir heute unter Staat verstehen. Im Deutschen ist dieser Begriff seit dem 17. Jahrhundert gebräuchlich. Im Mittelalter war stat 'Zustand, Lebensweise, Würde, geistlicher Orden'. État und Staat kommen von lateinisch status 'Stand, Zustand, Gesellschaftsschicht', verwandt mit Stadt, Stätte, statt 'wo etwas steht'. Zwei wesentliche Kennzeichen des Staates sind Macht und Gewalt. Macht ist das, was die "Macher" haben, die Befugnis zu handeln und die dafür notwendigen Mittel. Aber Macht kommt nicht von machen, sondern von mögen / mag im alten Sinn von können. Macht ist also Vermögen, nicht nur finanziell. Denn was nützen alle Mittel und Befugnisse, wenn die Regierung nicht handlungsfähig ist?[4]
Gewalt klingt nach Diktatur und Unrecht.
Die Staatsgewalt besteht aber nicht nur aus
Militär und Polizei, sondern ist die praktische Ausübung der Macht, wenn die
Regierung nicht nur "mag", sondern "waltet" (verwandt mit lateinisch
validus 'stark, mächtig').
Macht und Gewalt haben also
eine ähnliche Bedeutung. |
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Echo Online | Begriffe: Staatsformen Sprachecke 11.12.2007 | 29.01.2008 | 08.11.2011 | 19.05.2015 |
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Datum: 12.05.2015 Aktuell: 09.02.2019 |